Aktuelles

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Umgang mit Covid-19

Sollten bei Ihnen Krankheitsanzeichen wie Husten, Erkältungssymptome, eventuell Fieber auftreten und/oder es Kontakt zu einer/einem bestätigtem Corona-Infizierten oder zu einem Verdachtsfall Abklärung gab, wenden Sie sich telefonisch an Ihrem Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer  116 117. Dort wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen. Sehen Sie bitte bei eigenen Krankheitsanzeichen von einem Besuch im MVZ ab.

 

Am 17. September 2022 ist das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ bundesweit in Kraft getreten, wirksam ab dem 1. Oktober 2022. In unserem MVZ gilt somit  die FFP2- Maskenpflicht . Bitte sorgen Sie selbst für eine FFP2-Maske.